Information des Amtsvorstehers des Amtes Usedom-Nord
Coronavirus (COVID-19)
Schließung der Verwaltungen des Amtes Usedom-Nord
Wegen der exponentiell steigenden Zahlen von Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und um der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) entgegenzuwirken, wird der Publikumsverkehrs in den Verwaltungen des Amtes Usedom-Nord auf das zwingend notwendige Maß eingeschränkt.
Aus diesem Grund sind die Verwaltungen des
Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 sowie das
Bürgerbüro des Amtes Usedom-Nord in 17449 Karlshagen, Hauptstraße 40
bis auf Weiteres geschlossen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin ihren Dienst verrichten und sind für Sie telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter finden Sie unter:
https://www.amtusedomnord.de/das-amt/amtsverwaltung
Höchstpersönliche unabweisbare und dringende Angelegenheiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Hierfür wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den entsprechende/n Mitarbeiter/in.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wolfgang Gehrke
Amtsvorsteher
03.02.2021
Information der Amtsverwaltung
zur öffentlichen Auslegung von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwürfen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Usedom-Nord
Der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist, u. a. durch die Reduzierung des Publikumsverkehrs in den Verwaltungen auch auf kommunaler Ebene auf das zwingend notwendige Maß, entgegenzuwirken. Aus diesem Grund sind folgende Verhaltensregeln für die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen einzuhalten:
Der Zugang zur Amtsverwaltung wird Personen, die sich über die Planungsunterlagen durch Einsichtnahme informieren möchten, zu den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Zeiten nach vorheriger Anmeldung gewährt.
Die Anmeldung kann erfolgen durch
- Klingel „Bauamt“ der Amtsverwaltung betätigen oder
- Telefonische Anmeldung unter den Rufnummern
038377 73141 oder 038377 73143
038377 73140 oder 038377 73145
038377 73142 oder 038377 73144
Der gleichzeitige Zugang zur Amtsverwaltung zum Zwecke der Einsichtnahme wird auf maximal 2 Personen begrenzt. Der Zugang erfolgt über den Eingang zum Sitzungssaal des Amtsgebäudes von wo aus Sie von einem Mitarbeiter der Amtsverwaltung, unter Wahrung der Abstandsregeln, in Empfang genommen werden.
Der Aufenthalt in der Amtsverwaltung ist auf den Sitzungssaal zu beschränken sowie eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen erfolgt ausschließlich im Sitzungssaal der Amtsverwaltung. Nach Abschluss der Einsichtnahme haben die Einsicht nehmenden Personen die Amtsverwaltung eigenständig zu verlassen.
Diese Verhaltensregeln sollen sowohl Ihrem Gesundheitsschutz, als auch dem der Mitarbeiter/-innen der Amtsverwaltung dienen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis.